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Barrierefreiheitsgesetz in Frankreich

Zwei parallele Stränge (Arcom + DGCCRF) machen Frankreich zu einem der am strengsten regulierten EU-Märkte; Bußgelder bis zu 50.000 € pro Online-Dienst.

Gesetz
Art. 47 Loi 2005-102 (Arcom-Aufsicht) + EAA-Umsetzung (Loi 2023-171 / Décret 2023-931)
In Kraft
Art. 47 seit 2005; Arcom-Bußgeldbefugnis seit 1. Jan. 2024; EAA-Strang seit 28. Juni 2025.
Norm
RGAA (WCAG 2.1 AA) / EN 301 549
Durchsetzung
Arcom hat seit 2024 formelle Bußgeldbefugnis (öffentlicher Sektor + große Unternehmen), mit gestuftem Vorgehen (Inverzugsetzung → Bußgeld). Die DGCCRF überwacht den EAA-Strang für privates B2C.
Sanktionen / Risiko
  • bis zu €50.000 Öffentlicher Sektor / Unternehmen > 250 Mio. € Umsatz (pro Online-Dienst)
  • bis zu €25.000 Fehlende Barrierefreiheitserklärung / sonstige Pflichten

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Der European Accessibility Act ist marktbasiert: Verkaufen Sie Produkte oder Dienste an Verbraucher in diesem Land, gilt er für Sie — auch wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist.

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Quellen: Arcom — accessibilité des sites et services numériques · DGCCRF — directive européenne accessibilité

Dies ist Information und ein Werkzeug, keine Rechtsberatung.