← Zurück zur Gesetzesübersicht
Barrierefreiheitsgesetz in Frankreich
Zwei parallele Stränge (Arcom + DGCCRF) machen Frankreich zu einem der am strengsten regulierten EU-Märkte; Bußgelder bis zu 50.000 € pro Online-Dienst.
- Gesetz
- Art. 47 Loi 2005-102 (Arcom-Aufsicht) + EAA-Umsetzung (Loi 2023-171 / Décret 2023-931)
- In Kraft
- Art. 47 seit 2005; Arcom-Bußgeldbefugnis seit 1. Jan. 2024; EAA-Strang seit 28. Juni 2025.
- Norm
- RGAA (WCAG 2.1 AA) / EN 301 549
- Durchsetzung
- Arcom hat seit 2024 formelle Bußgeldbefugnis (öffentlicher Sektor + große Unternehmen), mit gestuftem Vorgehen (Inverzugsetzung → Bußgeld). Die DGCCRF überwacht den EAA-Strang für privates B2C.
- Sanktionen / Risiko
- bis zu €50.000 — Öffentlicher Sektor / Unternehmen > 250 Mio. € Umsatz (pro Online-Dienst)
- bis zu €25.000 — Fehlende Barrierefreiheitserklärung / sonstige Pflichten
Verkaufen Sie aus dem Ausland hierhin?
Der European Accessibility Act ist marktbasiert: Verkaufen Sie Produkte oder Dienste an Verbraucher in diesem Land, gilt er für Sie — auch wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist.
Ein Seviranta-Abonnement deckt sie alle ab — sie beruhen alle auf WCAG. Ein Scan, ein Dossier, Nachweis für jeden Markt.
Quellen: Arcom — accessibilité des sites et services numériques · DGCCRF — directive européenne accessibilité
Dies ist Information und ein Werkzeug, keine Rechtsberatung.