Seit dem 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verpflichtendes Recht. Erfüllt Ihre Website es?
Das Gesetz ist bereits da. Die Frage ist, ob Ihre Website bereit ist.
Onlineshops und digitale Dienste, die sich an Verbraucher in der EU richten, müssen digital barrierefrei sein — geprüft nach EN 301 549 / WCAG 2.1 Stufe AA. Im Folgenden erklären wir genau, was das bedeutet, für wen es gilt und was es kosten kann, wenn Sie warten.
Was das Gesetz genau verlangt
Der European Accessibility Act harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienste in der gesamten EU. Für Websites und Onlineshops bedeutet das konkret: Erfüllung von EN 301 549, der europäischen Norm, die wiederum WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab verwendet. Denken Sie an ausreichenden Farbkontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, Alt-Texte bei Bildern, verknüpfbare Formularfelder und eine logische Seitenstruktur.
Nach Artikel 30 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten mit Sanktionen durchsetzen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Mit anderen Worten: Die Bußgelder sind bewusst schmerzhaft gemeint.
Die vier Säulen: die POUR-Prinzipien
WCAG — die Norm unter dem Gesetz — beruht auf vier Prinzipien, zusammen bekannt als POUR. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Ihre Website für die rund 1 von 4 Erwachsenen in der EU (über 80 Millionen Menschen) nutzbar ist, die mit einer Behinderung leben.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Informationen und Bedienelemente müssen wahrnehmbar sein: ausreichender Farbkontrast, Alt-Texte bei Bildern und Untertitel bei Videos.
Bedienbar (Operable)
Alles muss per Tastatur bedienbar sein — keine Maus erforderlich — ohne in einem Menü oder Pop-up hängenzubleiben.
Verständlich (Understandable)
Inhalt und Bedienung sind logisch: klare Fehlermeldungen beim Bezahlen und klare Beschriftungen bei Eingabefeldern.
Robust (Robust)
Der Code ist robust genug, um von Hilfsmitteln wie Screenreadern zuverlässig gelesen zu werden — jetzt und in Zukunft.
Gilt das für Sie?
Verkaufen Sie online Produkte oder Dienste an Verbraucher in der EU? Dann fallen Sie fast sicher unter das Gesetz — egal, ob Sie ein Einzelunternehmen oder ein großes Unternehmen sind.
Es gibt eine Ausnahme: Kleinstunternehmen, die einen Dienst erbringen — weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme — sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen. Aber Achtung: Wachsen Sie über diese Schwelle hinaus, entfällt die Ausnahme. Und verkaufen Sie auch außerhalb der EU, bietet Ihnen der Kleinstunternehmer-Status dort keinen Schutz — der US-amerikanische ADA kennt zum Beispiel gar keine Schwelle und kleine Onlineshops werden dort reihenweise verklagt. Außerdem: Ein Besucher, der Ihre Website nicht nutzen kann, bezahlt ohnehin nicht.
Welches Barrierefreiheitsgesetz gilt für Sie?
Das Gesetz richtet sich nach Ihrem Markt, nicht nach Ihrem Standort. Wählen Sie die Länder, in die Sie verkaufen — Sie sehen sofort, welche Gesetze für Sie gelten, rechtlich und geschäftlich.
Dann gelten diese Gesetze für Sie — auch aus dem Ausland:
Ein Seviranta-Abonnement deckt sie alle ab — sie beruhen alle auf WCAG. Ein Scan, ein Dossier, Nachweis für jeden Markt.
Deutschland
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für B2C-Onlineshops und Apps; Bußgelder reichen bis zu 100.000 €, neben der Verbandsklage.
- Gesetz
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — EAA-Umsetzung
- In Kraft
- Seit 28. Juni 2025.
- Norm
- WCAG 2.1 AA / EN 301 549
- Durchsetzung
- Marktüberwachung durch die gemeinsame Länderbehörde MLBF. Die Struktur ist jung (seit 2025), aber operativ.
- Sanktionen / Risiko
- bis zu €100.000 — Schwerste Verstöße
- bis zu €10.000 — Geringere Verstöße
Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit — BFSG · activeMind — BFSG-gids
Dies ist Information und ein Werkzeug, keine Rechtsberatung.
Oder lesen Sie die vollständige Erklärung pro Land:
Was Sie jetzt tun können
Die gute Nachricht: Das ist lösbar, und oft schneller, als Sie denken. In drei Schritten:
Gegen WCAG 2.1 AA prüfen
Die Norm, auf die das Gesetz verweist (über EN 301 549). Ein automatisierter Scan findet den Großteil der Verstöße in Minuten.
Den echten Code reparieren
Kein Overlay-Widget, das darübergeklebt wird, sondern die Ursache in Ihrer eigenen Seite — das ist es, was eine Prüfung übersteht.
Weiter prüfen
Ihre Website ändert sich ständig und die Norm bewegt sich mit. Laufende Überwachung hält Ihre Website in Ordnung, nicht nur heute.
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