Fällt meine Website unter den EU AI Act? Die Checkliste für Unternehmen
12. Juli 2026
Kurze Antwort. Betreiben Sie einen Chatbot auf Ihrer Website oder zeigen Sie Texte, Bilder oder Videos, die von KI erstellt wurden? Dann betrifft die Transparenzpflicht (Artikel 50) des EU AI Act Ihre Website, und sie gilt ab dem 2. August 2026. Anders als beim European Accessibility Act gibt es keine Kleinstunternehmen-Ausnahme: ob Einzelunternehmen oder Konzern, die Pflicht greift, sobald Ihre KI mit der Öffentlichkeit spricht oder Inhalte für die Öffentlichkeit erstellt.
Wer fällt unter den AI Act? Nicht nur, wer KI baut
Das Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern (die KI-Systeme bauen, etwa OpenAI oder Ihr Chat-Anbieter) und Betreibern (der Gesetzesbegriff für Unternehmen, die fremde KI einsetzen). Beim AI Act für Unternehmen ist diese Unterscheidung entscheidend: Ein Onlineshop mit einem KI-Chatbot von Shopify, Intercom oder Tidio ist ein Betreiber, und auch Betreiber haben Transparenzpflichten, sobald ihre KI für Besucher sichtbar ist. Sie müssen also keine einzige Zeile Code an einem Modell schreiben, um darunter zu fallen. Die Frage ist nicht, ob Sie KI bauen, sondern ob Sie KI zeigen.
Die Checkliste: drei Situationen, die Ihre Website betreffen
Gehen Sie diese drei durch. Trifft eine davon zu, dann gilt Artikel 50 für Ihre Website.
1. Betreiben Sie einen Chatbot oder KI-Assistenten? Dann muss der Besucher spätestens beim ersten Kontakt wissen, dass er mit einer KI spricht. Ein deutlicher Hinweis im oder über dem Chatfenster genügt; versteckt in den AGB nicht. Was dieser Hinweis genau sagen muss und wo er stehen sollte, behandeln wir in einem eigenen Beitrag: Muss Ihr Chatbot sagen, dass er eine KI ist?
2. Zeigen Sie KI-generierte Inhalte? Texte, Produktbeschreibungen, Bilder oder Audio, die von KI erstellt oder bearbeitet wurden, müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein, bei Deepfakes und KI-Texten für die Öffentlichkeit zusätzlich sichtbar. Für generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 liefen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
3. Setzen Sie KI bei Entscheidungen über Menschen ein? Filtern Sie Bewerber mit KI vor, oder prüfen Sie die Kreditwürdigkeit für den Kauf auf Rechnung? Dann kann Ihr System in die Hochrisiko-Kategorie (Anhang III) fallen, für die weit mehr gilt als nur Transparenz. Eine gewöhnliche Produktempfehlung oder Suchfunktion fällt nicht darunter. Trifft das auf Sie zu, lassen Sie es juristisch prüfen: Das ist ein eigener und strengerer Weg als die Hinweispflicht, um die es in diesem Beitrag geht.
Keine Kleinstunternehmen-Ausnahme, das ist der große Unterschied zur EAA
Beim European Accessibility Act sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Umsatz) als Dienstleister von den Barrierefreiheitsanforderungen selbst befreit. Für den AI Act gilt dieser Ausweg nicht. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 hängen daran, was Ihre KI tut, nicht daran, wie groß Sie sind. Klein zu sein ist hier also kein Freibrief.
Zudem greift schon vor 2026 eine weitere Pflicht: KI-Kompetenz (Artikel 4) gilt seit dem 2. Februar 2025. Wer mit KI arbeitet, muss genug davon verstehen. Keine Prüfung, aber nachweisbares Grundwissen, passend dazu, wie Sie KI einsetzen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten werden mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet, durchsetzbar durch die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde.
Fallen Sie unter den AI Act? So verschaffen Sie sich Klarheit
Der erste Schritt ist zu wissen, was auf Ihrer Website läuft. Unser Scan erkennt, welches Chat-Widget Ihr Onlineshop oder Ihre Website nutzt; ob es KI-gestützt ist, bestätigen Sie selbst, und dann wissen Sie sofort, ob Situation 1 auf Sie zutrifft. Scannen Sie Ihre Website kostenlos, in unter einer Minute und ohne Konto.
Wollen Sie das strukturiert regeln, bündelt der AI-Transparenzcheck das Rüstzeug: einen fertig formulierten Hinweistext für Ihren Chatbot, eine Orientierungshilfe für die Kennzeichnung von KI-Inhalten und ein KI-Register als Nachweis. Für 29 Euro pro Monat oder 290 pro Jahr (zzgl. MwSt.), einzeln buchbar oder als Erweiterung Ihres Seviranta-Plans. So steht die Hinweispflicht vor dem 2. August 2026 bereit, nicht erst danach.
Quellen: Artikel 50, EU AI Act · Umsetzungszeitplan AI Act