Seit dem 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verpflichtendes Recht. Erfüllt deine Website es?
Das Gesetz ist bereits da. Die Frage ist, ob deine Website bereit ist.
Onlineshops und digitale Dienste, die sich an Verbraucher in der EU richten, müssen digital barrierefrei sein, geprüft nach EN 301 549 / WCAG 2.1 Stufe AA. Im Folgenden erklären wir genau, was das bedeutet, für wen es gilt und was es kosten kann, wenn du wartest.
Welches Barrierefreiheitsgesetz gilt für dich?
Das Gesetz richtet sich nach deinem Markt, nicht nach deinem Standort. Wähl die Länder, in die du verkaufst, du siehst sofort, welche Gesetze für dich gelten, rechtlich und geschäftlich.
WCAG ist der weltweite Standard für digitale Barrierefreiheit, fast jeder Markt knüpft daran an (EU → EAA, USA → ADA, UK → Equality Act). Bring deine Website einmal auf WCAG und du deckst die technische Messlatte in all diesen Märkten zugleich. Was sich pro Markt unterscheidet, ist die Aufsichtsbehörde und die Bußgelder.
Dann gelten diese Gesetze für dich, auch aus dem Ausland:
Ein Seviranta-Abonnement deckt sie alle ab, sie beruhen alle auf WCAG. Ein Scan, ein Dossier, Nachweis für jeden Markt.
Deutschland
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für B2C-Onlineshops und Apps; Bußgelder reichen bis zu 100.000 €, neben der Verbandsklage.
- Gesetz
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). EAA-Umsetzung
- In Kraft
- Seit 28. Juni 2025.
- Norm
- WCAG 2.1 AA / EN 301 549
- Durchsetzung
- Marktüberwachung durch die gemeinsame Länderbehörde MLBF. Die Struktur ist jung (seit 2025), aber operativ.
- Sanktionen / Risiko
- bis zu €100.000 , Schwerste Verstöße
- bis zu €10.000 , Geringere Verstöße
Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit. BFSG · activeMind. BFSG-gids
Dies ist Information und ein Werkzeug, keine Rechtsberatung.
Oder lies die vollständige Erklärung pro Land:
Europäische Union
Nordamerika
Vereinigtes Königreich
Ozeanien
Südamerika
⚠️ ACM-Compliance-Tipp
Die ACM ist in den Niederlanden schon aktiv, und nennt Namen
Im März 2026 nahm die ACM eine Stichprobe unter den hundert größten Webshops: 61 % stellten sich als unzugänglich heraus, und die am schlechtesten abschneidenden wurden öffentlich angeschrieben. Sobald deine Formularfelder oder Bestellbuttons die WCAG-Norm nicht erfüllen, stehst du auf dem Radar. Zu warten, bis eine Meldung vorliegt, ist keine Strategie.
Gesetze, Normen und Bußgelder, aber für wen existiert das alles eigentlich? Lies: die Menschen hinter dem Gesetz →
Was das Gesetz genau verlangt
Der European Accessibility Act harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienste in der gesamten EU. Für Websites und Onlineshops bedeutet das konkret: Erfüllung von EN 301 549, der europäischen Norm, die wiederum WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab verwendet. Denk an ausreichenden Farbkontrast, Bedienbarkeit per Tastatur, Alt-Texte bei Bildern, verknüpfbare Formularfelder und eine logische Seitenstruktur.
Nach Artikel 30 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten mit Sanktionen durchsetzen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Mit anderen Worten: Die Bußgelder sind bewusst schmerzhaft gemeint.
Die vier Säulen: die POUR-Prinzipien
WCAG, die Norm unter dem Gesetz, beruht auf vier Prinzipien, zusammen bekannt als POUR. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass deine Website für die rund 1 von 4 Erwachsenen in der EU (über 80 Millionen Menschen) nutzbar ist, die mit einer Behinderung leben.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Informationen und Bedienelemente müssen wahrnehmbar sein: ausreichender Farbkontrast, Alt-Texte bei Bildern und Untertitel bei Videos.
Bedienbar (Operable)
Alles muss per Tastatur bedienbar sein, keine Maus erforderlich, ohne in einem Menü oder Pop-up hängenzubleiben.
Verständlich (Understandable)
Inhalt und Bedienung sind logisch: klare Fehlermeldungen beim Bezahlen und klare Beschriftungen bei Eingabefeldern.
Robust (Robust)
Der Code ist robust genug, um von Hilfsmitteln wie Screenreadern zuverlässig gelesen zu werden, jetzt und in Zukunft.
Gilt das für dich?
Verkaufst du online Produkte oder Dienste an Verbraucher in der EU? Dann fällst du fast sicher unter das Gesetz, egal, ob du ein Einzelunternehmen oder ein großes Unternehmen bist.
Achte auf die Ausnahme: Nur Kleinstunternehmen, die einen Dienst erbringen, weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als € 2 Millionen Jahresumsatz, sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen. Aber verkaufst du physische Produkte (E-Commerce)? Dann gilt das Gesetz sehr wohl. Wächst du über diese Schwelle hinaus, entfällt die Ausnahme sofort. Und verkaufst du auch außerhalb der EU, bietet dir der Kleinstunternehmer-Status dort keinen Schutz, der US-amerikanische ADA kennt überhaupt keine Schwelle. Der wichtigste Grund bleibt einfach: Jeder Besucher, der deine Website nicht nutzen kann, zahlt ohnehin nicht.
Was du jetzt tun kannst
Die gute Nachricht: Das ist lösbar, und oft schneller, als du denkst. In drei Schritten:
Gegen WCAG 2.1 AA prüfen
Die Norm, auf die das Gesetz verweist (über EN 301 549). Ein automatisierter Scan findet den Großteil der Verstöße in Minuten.
Den echten Code reparieren
Kein Overlay-Widget, das darübergeklebt wird, sondern die Ursache in deiner eigenen Seite, das ist es, was eine Prüfung übersteht.
Weiter prüfen
Deine Website ändert sich ständig und die Norm bewegt sich mit. Laufende Überwachung hält deine Website in Ordnung, nicht nur heute.
Seviranta übersetzt diese Gesetzgebung in konkrete Werkzeuge und klare Informationen, um deine Website nachweislich in Ordnung zu bringen.