KI-Inhalte kennzeichnen: Was bedeutet „maschinenlesbar markiert\"?
12. Juli 2026
„Maschinenlesbar markiert" bedeutet, dass KI-Inhalte eine Kennzeichnung mitführen, die nicht nur ein Mensch sieht, sondern auch ein Computer auslesen kann. Nach Artikel 50 des EU AI Act müssen KI-generierte oder erheblich bearbeitete Texte, Bilder und Audiodateien ab dem 2. August 2026 eine solche Markierung tragen. Für generative Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Was bedeutet „maschinenlesbar markiert"?
Es gibt zwei Ebenen, und sie sind nicht dasselbe.
- Sichtbare Kennzeichnung für Menschen. Ein Deepfake oder ein KI-Text, den Sie der Öffentlichkeit zeigen, muss als KI erkennbar sein. Das kann eine Bildunterschrift oder ein Badge sein, das Leser direkt sehen.
- Maschinenlesbare Markierung in der Datei. Davon getrennt muss der Inhalt ein technisches Kennzeichen mitführen, das Software auslesen kann: Metadaten oder ein Wasserzeichen mit der Aussage „Dies wurde von KI erstellt oder bearbeitet".
Bei der Kennzeichnungspflicht geht es vor allem um diese zweite Ebene. Ein Mensch muss das Kennzeichen nicht sehen; eine Plattform, ein Browser oder eine Aufsichtsbehörde muss es aber prüfen können, ohne Sie danach fragen zu müssen.
Welche Inhalte fallen unter die KI-Kennzeichnungspflicht?
Artikel 50 zielt auf synthetische Ausgaben: Inhalte, die ein KI-System erstellt oder erheblich bearbeitet und die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
- Text, den Sie veröffentlichen, um die Öffentlichkeit zu informieren.
- Bilder, von Produktfotos bis zu Illustrationen.
- Audio, etwa generierte Stimmen oder Tonaufnahmen.
- Video und Deepfakes, bei denen jemand oder etwas realistisch nachgeahmt wird.
Der Chatbot-Hinweis ist eine eigene Vorgabe aus demselben Artikel. Läuft auf Ihrer Website ein KI-Assistent, gilt zusätzlich die Hinweispflicht beim ersten Kontakt. Das behandeln wir im Beitrag dazu, ob Ihr Chatbot sagen muss, dass er eine KI ist.
Maschinenlesbar in der Praxis: C2PA und Metadaten
Die Markierung wird bei der Erstellung angebracht, durch das Tool, das den Inhalt generiert. Der bekannteste Standard ist C2PA (Content Credentials): ein Stück signierter Herkunftsdaten, das mit der Datei mitreist und angibt, wie sie erstellt wurde. Daneben gibt es Metadatenfelder und unsichtbare Wasserzeichen, die demselben Zweck dienen.
Wichtig: Diese Markierung bleibt nur zuverlässig, solange die Metadaten unterwegs nicht verloren gehen. Ein Screenshot, ein erneuter Export oder starke Komprimierung kann das Kennzeichen löschen. Es reicht also nicht, es einmal zu aktivieren; Sie müssen Ihren gesamten Prozess der Inhaltserstellung darauf ausrichten.
Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 und der übrige Zeitplan
- Seit dem 2. Februar 2025: KI-Kompetenz (Artikel 4). Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, müssen genug davon verstehen. Das gilt bereits jetzt.
- Ab dem 2. August 2026: die Kennzeichnungspflicht und die Chatbot-Hinweispflicht.
- Bis zum 2. Dezember 2026: Übergangsfrist für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 liefen. Sie haben etwas mehr Luft für bestehende Inhaltsströme, nicht für neue.
Anders als beim European Accessibility Act gibt es keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Aufsicht liegt bei der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Was fragen Sie Ihre Tool-Anbieter?
Konkret, bei jedem Anbieter, der KI-Inhalte für Sie erstellt:
- Aktivieren Sie eine maschinenlesbare Markierung? Fragen Sie ausdrücklich nach C2PA oder Metadaten in der Ausgabe und ob das standardmäßig aktiviert ist.
- Übersteht die Markierung den Export? Testen Sie, ob das Kennzeichen erhalten bleibt, nachdem Sie das Bild oder den Text in Ihr CMS oder Ihren Onlineshop einstellen.
- Wo halte ich das fest? Dokumentieren Sie, welche Tools Sie verwenden, wofür, und welche Markierung sie liefern. Diese Übersicht ist später Ihr Nachweis.
Und ganz nüchtern zur maschinellen Erkennbarkeit: Im Nachhinein zuverlässig zu beweisen, dass ein beliebiger Text von KI erstellt wurde, gelingt niemandem. Genau deshalb legt das Gesetz die Pflicht auf die Markierung während der Erstellung, nicht auf das Erkennen im Nachhinein. Wer es an der Quelle regelt, ist der Einzige, der es lückenlos hinbekommt.
Markierung und Nachweis in einem Schritt regeln
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Quellen: Artikel 50, EU AI Act · Umsetzungszeitplan des AI Act