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Seviranta
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EAA-Durchsetzung in Zahlen: was in der EU bereits wirklich passiert ist (2025-2026)

11. Juni 2026

Kurze Antwort. Ja, die Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit hat in der EU begonnen, aber in jedem Land in anderem Tempo und auf anderem Weg. Die Niederlande setzten auf Marktaufsicht und Naming-and-Shaming, Spanien hat bereits ein gerichtlich bestätigtes Bußgeld von €90.000 verhängt, Deutschland hat mit dem BFSG einen Bußgeldrahmen bis €100.000 aufgebaut, und Frankreich und Italien haben ihre Aufsichtsbehörden und Sanktionsrahmen einsatzbereit. Wer wartet, "bis wirklich durchgesetzt wird", schaut einem Zug hinterher, der bereits fährt. Hier die verifizierten Fakten pro Land, jede mit Quelle.

Seit wann gilt der EAA?

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) gilt seit dem 28. Juni 2025 für digitale Produkte und Dienste für Verbraucher, einschließlich Onlineshops. Die Messlatte ist EN 301 549, die europäische Norm auf Basis von WCAG 2.1 Stufe AA. Nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als €2 Millionen Umsatz oder Bilanzsumme) sind als Dienstleister befreit (EAA Art. 4 Abs. 5). Jeder Mitgliedstaat hat die Richtlinie in eigenes Recht umgesetzt, mit eigenen Aufsichtsbehörden und eigenen Bußgeldern, und genau dort liegt der große Unterschied.

Was haben die Niederlande bereits getan?

Die niederländische Aufsichtsbehörde ACM veröffentlichte im März 2026 eine Durchsetzungsuntersuchung der 100 größten Webshops der Niederlande: 61 % waren nicht barrierefrei für Kunden mit Behinderung, und die am schlechtesten abschneidenden Webshops wurden öffentlich angeschrieben (ACM, 24.03.2026). Ein abgeschlossenes EAA-Bußgeld gibt es in den Niederlanden Mitte 2026 noch nicht, der niederländische Ansatz ist gestuft: Abhilfeanordnung, Zwangsgeld, und erst danach Verkaufsverbot oder Geldbuße. Aber öffentlich angeschrieben zu werden, ist bereits ein Schaden: Es steht in der Zeitung, nicht in einer Akte. Die vollständige niederländische Lage finden Sie auf unserer Seite Barrierefreiheitsgesetz in den Niederlanden.

Welches Land hat bereits ein Bußgeld verhängt?

Spanien. Die Fluggesellschaft Vueling erhielt ein Bußgeld von €90.000, weil ihre Website die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllte, bestätigt durch die Audiencia Nacional, das spanische Nationalgericht (Poder Judicial). Damit ist das spanische Risiko keine Theorie mehr. Die spanischen Obergrenzen reichen bis €1.000.000 für sehr schwere Verstöße (Real Decreto Legislativo 1/2013). Mehr auf unserer Seite Barrierefreiheitsgesetz in Spanien.

Welche Bußgelder stehen pro Land auf dem Spiel?

  • Deutschland, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht Bußgelder bis €100.000 für die schwersten Verstöße vor, daneben die Verbandsklage (activeMind). Die Aufsicht läuft über die gemeinsame Länderbehörde MLBF. Siehe Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland.
  • Frankreich, zwei parallele Schienen: Die Arcom hat seit dem 1. Januar 2024 eine formelle Bußgeldbefugnis bis €50.000 pro Online-Dienst (öffentlicher Sektor und große Unternehmen) und €25.000 für eine fehlende Barrierefreiheitserklärung (Arcom); die DGCCRF beaufsichtigt die EAA-Schiene für privates B2C. Siehe Barrierefreiheitsgesetz in Frankreich.
  • Italien, unter dem Decreto Legislativo 82/2022 reichen Bußgelder bis €40.000, plus bis zu €30.000 zusätzlich; die Aufsichtsbehörde AgID hat im Mai 2026 die konkrete Sanktionsordnung festgelegt (Determinazione 84/2026) (AgID). Große Unternehmen riskieren unter der Legge Stanca bis zu 5 % des Jahresumsatzes. Siehe Barrierefreiheitsgesetz in Italien.
  • Spanien, €30.000 (leicht) bis €1.000.000 (sehr schwer); das Vueling-Bußgeld von €90.000 fiel in die mittlere Kategorie.

"Es wird doch noch kaum durchgesetzt?"

Das war 2025 eine vertretbare These; 2026 nicht mehr. Die Muster unterscheiden sich von Land zu Land, aber die Richtung ist überall dieselbe: Die Aufsichtsbehörden sind besetzt, die Sanktionsrahmen sind festgelegt, und die ersten öffentlichen Maßnahmen sind Tatsache. Wichtiger noch: Durchsetzung beginnt selten mit einem Bußgeld. Sie beginnt mit einem Brief, einer Abhilfeanordnung oder Mahnung mit Frist. Wer in diesem Moment ein Dossier vorlegen kann (Scans, gefundene Fehler, behobene Punkte, Daten), steht in einer fundamental anderen Position als jemand, der erst dann anfangen muss.

Was bedeutet das für meinen Onlineshop?

Der EAA ist marktbezogen: Verkaufen Sie an Verbraucher in einem EU-Land, dann gilt das Gesetz dieses Landes für Sie, auch wenn Sie dort nicht ansässig sind. Ein einziger Onlineshop, der an deutsche, französische und spanische Kunden liefert, hat es also mit drei Durchsetzungsregimen gleichzeitig zu tun. Die gute Nachricht: Die technische Messlatte ist überall dieselbe (WCAG 2.1 AA / EN 301 549), eine strukturelle Herangehensweise deckt also alle Märkte zugleich ab. Scannen Sie Ihre Website gratis und sehen Sie binnen einer Minute, wo Sie stehen, und bauen Sie ab heute das Dossier auf, das Sie bei diesem ersten Brief vorlegen möchten.