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Muss mein Onlineshop den European Accessibility Act (EAA) erfüllen? — Checkliste 2026

4. Juni 2026

Kurze Antwort. Verkaufen Sie über einen Onlineshop an Verbraucher in der EU? Dann ist Ihre Website gesetzlich verpflichtet, den European Accessibility Act (EAA) zu erfüllen, der seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als €2 Millionen Umsatz oder Bilanzsumme) sind teilweise von der aktiven Durchsetzung befreit — und nur innerhalb der EU. Verkaufen Sie auch außerhalb, liefern Sie an größere Unternehmen oder wachsen Sie über diese Grenze hinaus, dann gilt die Latte dennoch.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) ist ein europäisches Gesetz, das verlangt, dass digitale Produkte und Dienste — darunter Onlineshops — für Menschen mit Behinderung barrierefrei sind. Für Websites bedeutet das, EN 301 549 zu erfüllen, die europäische Norm, die auf WCAG 2.1 Stufe AA basiert.

Konkret geht es um Dinge wie:

  • ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
  • vollständige Bedienung allein mit der Tastatur
  • eindeutige Labels bei Formularfeldern
  • Alt-Texte bei Bildern
  • eine logische, semantische Seitenstruktur

Die Checkliste in fünf Fragen

Gehen Sie die folgenden Fragen durch. In den meisten Fällen haben Sie danach direkt Klarheit.

Verkaufen Sie an Verbraucher in der EU?

Der EAA richtet sich ausdrücklich auf Produkte und Dienste für Verbraucher und nennt E-Commerce dabei nachdrücklich. Verkaufen Sie an Verbraucher in der EU, dann fällt Ihr Onlineshop grundsätzlich unter das Gesetz — unabhängig davon, ob Sie ein Einzelunternehmen oder ein großes Unternehmen sind.

Sind Sie ein Kleinstunternehmen?

Das ist die einzige echte Ausnahme im Gesetz. Sie sind ein Kleinstunternehmen, wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter haben und weniger als €2 Millionen Umsatz oder Bilanzsumme. Achtung: Es ist und, nicht oder — überschreiten Sie eine der beiden Grenzen, entfällt die Befreiung. Viele kleine Onlineshops fallen jetzt noch darunter, wachsen aber schnell hinaus.

Und wichtiger: Von der aktiven Durchsetzung befreit zu sein, ist nicht dasselbe wie risikofrei zu sein. Eine nicht barrierefreie Website schließt nach wie vor bis zu 1 von 6 Besuchern aus (WHO), und die Befreiung verschwindet in dem Moment, in dem Sie wachsen. Es ist also eher Aufschub als Aufhebung.

Verkaufen Sie auch außerhalb der EU?

Die Kleinstunternehmen-Befreiung gilt nur innerhalb der EU. Verkaufen Sie auch an Kunden in zum Beispiel den Vereinigten Staaten, dann bekommen Sie es mit der US- amerikanischen ADA-Gesetzgebung zu tun. Diese kennt keinerlei Größenschwelle, und kleine Onlineshops werden dort regelmäßig verklagt. Kleines Unternehmen bedeutet also nicht automatisch geringes Risiko.

Liefern Sie (auch) an Unternehmen oder Behörden?

Ein rein geschäftlicher (B2B) Onlineshop fällt formal außerhalb des Verbrauchergesetzes — aber "rein B2B" ist selten. Sobald Verbraucher bestellen können, gilt das Gesetz für diesen Teil. Und über die Lieferkette kommt es dennoch zu Ihnen zurück: Behörden und große Unternehmen — die selbst sehr wohl unter den EAA fallen — verlangen immer häufiger eine WCAG 2.1 AA-Konformitätserklärung in ihren Einkaufsbedingungen (RFPs), auch dort, wo der EAA Sie rechtlich (noch) nicht direkt trifft. Wollen Sie ein verlässlicher Zulieferer bleiben, ist Barrierefreiheit vertraglich verpflichtend.

Was bedeutet "erfüllen" konkret?

Den EAA zu erfüllen bedeutet, EN 301 549 zu erfüllen, basierend auf WCAG 2.1 Stufe AA — strukturelle Barrierefreiheit in Ihrem eigenen Code, keine kosmetischen Lösungen. Overlay-Widgets oder "Quick Fixes" erfüllen das nicht: Sie reparieren den zugrunde liegenden Code nicht und schützen Sie nicht vor Klagen.

Fazit je nach Situation

  • B2C-Onlineshop in der EU: so gut wie immer verpflichtend.
  • Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter / <€2M): teilweise Befreiung, nur innerhalb der EU.
  • Verkauf außerhalb der EU: zusätzliches Risiko über die ADA — auch für kleine Shops.
  • B2B, Behörden oder große Kunden: oft indirekt verpflichtend über Verträge.

In der Praxis bedeutet das: Für nahezu jeden Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, ist WCAG-Konformität keine Option mehr, sondern eine Grundvoraussetzung, um weiter wachsen zu können.

Und wenn Sie darunter fallen?

Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist meist schneller zu lösen als gedacht. Viele Probleme treten auf mehreren Seiten gleichzeitig auf und sind themenweit zu beheben — eine Korrektur in Ihrem Theme trifft oft Hunderte Seiten. Und es lohnt sich ohnehin: Etwa 1 von 6 Menschen lebt mit einer Behinderung (WHO), und die WebAIM-Million-Studie zeigt, dass ~96 % der Startseiten messbare WCAG-Fehler aufweisen. Eine barrierefreie Website bedeutet also direkt eine größere Reichweite, eine höhere Conversion und besseres SEO.

Der erste Schritt ist zu wissen, wo Sie stehen. Sehen Sie unseren kostenlosen Scan als eine Nullmessung: keine Audit, keine Beratung — einfach klarer Einblick in Ihren Ausgangspunkt. Sie sehen binnen einer Minute, welche WCAG-Probleme es gibt, warum sie ein Risiko darstellen, wie Sie sie beheben und wie viele Seiten wahrscheinlich betroffen sind. Die meisten Scans dauern weniger als 60 Sekunden, ohne Konto.

Wann ist das weniger relevant?

Nur bei internen Tools ohne öffentliche Nutzer oder Verkauf. Für nahezu jeden öffentlichen Onlineshop ist Barrierefreiheit sehr wohl relevant — und immer häufiger verpflichtend.


Seviranta übersetzt die Gesetzgebung in konkretes Werkzeug und klare Informationen, um Ihre Website nachweisbar in Ordnung zu bringen. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie einen Rechtsberater hinzu.