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Seviranta
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Gilt der European Accessibility Act auch für B2B?

23. Juni 2026

Kurze Antwort. Der European Accessibility Act (EAA) zielt auf Produkte und Dienste, die Verbrauchern angeboten werden. Ein rein geschäftlicher (B2B) Dienst, ohne Verbraucher, liegt deshalb weitgehend außerhalb seines direkten Geltungsbereichs. Doch das ist nicht die ganze Geschichte: Sobald Sie auch an Verbraucher liefern, sind Sie sehr wohl gebunden, E-Commerce in Richtung Verbraucher fällt ausdrücklich darunter, und selbst ein reiner B2B-Zulieferer spürt den Druck, weil Geschäftskunden, die selbst Verbraucher bedienen, Barrierefreiheit von ihren Lieferanten einfordern.

Gilt der EAA für B2B?

In den meisten Fällen nicht unmittelbar. Der EAA (Richtlinie (EU) 2019/882, in Kraft seit 28. Juni 2025) wurde geschrieben, um die Barrierefreiheit einer festen Liste von Produkten und Diensten für Verbraucher zu sichern. Ein Verbraucher ist im Gesetz eine natürliche Person, die außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Liefern Sie ausschließlich an andere Unternehmen, dann betrifft Sie die Diensteseite des EAA grundsätzlich nicht direkt.

Dennoch ist "wir sind B2B, also gilt es nicht für uns" ein gefährlicher Kurzschluss. Es gibt drei Situationen, in denen Sie als B2B-Unternehmen trotzdem damit zu tun bekommen.

1. Sie liefern auch an Verbraucher, öfter als gedacht

Viele Unternehmen nennen sich B2B, haben aber irgendwo einen Verbraucher-Berührungspunkt: einen Onlineshop, der sowohl geschäftlich als auch privat verkauft, eine Plattform, auf der auch Selbstständige oder Privatpersonen bestellen, eine Anmelde- oder Support-Umgebung, die allen offensteht. Sobald ein Teil Ihres Angebots Verbraucher erreicht, fällt dieser Teil unter den EAA. Das Gesetz schaut auf den Dienst in Richtung Verbraucher, nicht darauf, wie Sie sich selbst positionieren.

2. E-Commerce in Richtung Verbraucher steht ausdrücklich darin

Der EAA nennt "elektronischen Geschäftsverkehr" mit klaren Worten als einen der erfassten Dienste. Verkaufen Sie online an Verbraucher in der EU, dann muss diese Verkaufsumgebung barrierefrei sein, unabhängig davon, ob Sie sich als Großhandel oder Marke verstehen. Die Grenze verläuft beim Verbraucher, nicht bei der Unternehmensform.

3. Der indirekte Druck: Ihre Geschäftskunden müssen sehr wohl konform sein

Das ist der Hebel, den die meisten B2B-Unternehmen unterschätzen. Ihre Geschäftskunden, die selbst Verbraucher bedienen, sind inzwischen sehr wohl verpflichtet, barrierefrei zu sein. Sie geben das an ihre Lieferanten weiter: In Ausschreibungen, Einkaufsbedingungen und Softwareauswahlen taucht die Norm EN 301 549 (die europäische Norm, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist) immer häufiger als Anforderung auf. Liefern Sie ein Werkzeug, eine Komponente oder eine Plattform, die in deren Verbraucherkette landet, dann wird Barrierefreiheit zu einer Einkaufsanforderung, auch wenn Sie selbst nicht unmittelbar gebunden sind. Nicht barrierefrei bedeutet dann: aus der Auswahl fliegen.

Ausnahmen und Nuancen

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) sind von der Diensteseite des EAA befreit. Für Produkte gilt diese Befreiung nicht.
  • Der EAA ist eine Richtlinie: Jedes EU-Land setzt ihn in eigenes Recht um und kann an Punkten strenger oder etwas anders sein. Prüfen Sie deshalb immer die nationale Umsetzung in den Märkten, in die Sie liefern.
  • Auch wenn der EAA auf Sie nicht zutrifft, können andere Regeln sehr wohl gelten, etwa Barrierefreiheitsregeln für den öffentlichen Sektor oder allgemeine Gleichbehandlungsgesetze.

Dieser Artikel ist informativ und keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Situation von einem Juristen prüfen.

Was bedeutet das für Sie?

Das praktische Fazit für die meisten B2B-Unternehmen: Sie fallen öfter darunter, als "wir sind B2B" vermuten lässt, und dort, wo Sie nicht direkt darunter fallen, erzwingen Ihre Kunden es trotzdem. Der sichere Weg ist in beiden Fällen derselbe: wissen, wo Sie stehen. Ein ehrlicher Scan zeigt je Befund, was in Ihrem eigenen Code schiefläuft und wie Sie es beheben, die Fehler, die eine Maschine sicher messen kann, getrennt von den Punkten, die eine menschliche Beurteilung erfordern.

Scannen Sie Ihre Website kostenlos und Sie sehen sofort, ob Barrierefreiheit für Sie ein Risiko oder ein Vorsprung ist.

Quellen

  • European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882: vollständiger Text auf EUR-Lex — Geltungsbereich, Verbraucherdefinition, erfasste Dienste einschließlich E-Commerce, Kleinstunternehmen-Befreiung, anwendbar ab 28. Juni 2025.
  • EN 301 549: die harmonisierte europäische Norm, die WCAG 2.1 Stufe A und AA für IKT übernimmt und in EU-Ausschreibungen als Anforderung erscheint.